Chips Act 2.0: Was der neue EU-Vorschlag für Dresden bedeuten könnte

…. Foto: EU-Kommission/ Jens Schlueter
Die Europäische Kommission hat Anfang Juni den European Technological Sovereignty Package vorgestellt. Ein zentraler Bestandteil ist der Vorschlag für einen Chips Act 2.0, mit dem Europa seine digitale Souveränität stärken und unabhängiger von außereuropäischen Lieferketten werden will. Im Mittelpunkt stehen Halbleiter: winzige Bauteile, die für Smartphones, Autos, Medizintechnik, Rechenzentren, Künstliche Intelligenz und industrielle Produktion unverzichtbar sind. Der neue Vorschlag soll nicht nur den Aufbau modernster Produktionskapazitäten unterstützen, sondern auch Angebot und Nachfrage im Mikroelektronikbereich ankurbeln und Investitionen in strategische Technologien erleichtern. Neben Halbleitern geht es auch um weitere Technologiebereiche wie künstliche Intelligenz, Cloud und Open Source.
Der Chips Act 2.0 reagiert damit auf Erfahrungen aus dem ersten EU-Chipgesetz. Dieses setzte stark auf die Ansiedlung großer Chipfabriken. Der neue Ansatz soll breiter greifen: Künftig sollen neben Produktionsstätten auch Forschung, Rohstoffversorgung, Chipdesign, Fachkräfte, Infrastruktur, Zulieferer und die Nachfrage nach europäischen Halbleitern stärker berücksichtigt werden.
Für Dresden und Sachsen ist diese Entwicklung besonders relevant. Der Freistaat zählt mit Silicon Saxony zu den wichtigsten Halbleiterstandorten Europas. Sollte der Chips Act 2.0 künftig auch die Erweiterung bestehender Werke, Designprojekte, Infrastruktur und Rohstoffsicherheit stärker fördern, könnte der Dresdner Mikroelektronikstandort davon besonders profitieren.
Gleichzeitig ist der Vorschlag noch kein fertiges Gesetz. Der Chips Act 2.0 muss erst das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und könnte frühestens 2027 in Kraft treten. Der Branchenverband Silicon Saxony begrüßt die geplante Ausweitung des Förderrahmens, mahnt aber, dass dessen tatsächliche Wirkung erst mit den Verhandlungen über den nächsten EU-Haushalt 2028 bis 2034 entschieden werde. Die Perspektive der kommunalen und regionalen Ebene wird dabei vom Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) vertreten. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die beratende Stimme der Städte und Regionen in der Europäischen Union. Er vertritt die Interessen von rund einer Million kommunaler und regionaler Politiker (wie Bürgermeister oder Landtagsabgeordnete) und stellt sicher, dass ihre Ansichten in die EU-Gesetzgebung einfließen, da ein Großteil der EU-Richtlinien direkt vor Ort umgesetzt wird. Von ihm wurde der Staatsminister a.D. und Mitglied des Landtags Thomas Schmidt jüngst als Berichterstatter zum neuen Gesetz ernannte. Damit kann Sachsen seine Perspektive als wichtiger europäischer Halbleiterstandort direkt in die weiteren Beratungen einbringen.