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Verstoß gegen den DAS: Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 200 Millionen Euro gegen Temu

Die Europäische Kommission hat gegen die Online-Plattform Temu eine Geldbuße in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt. Grund ist ein Verstoß gegen den Digital Services Act, kurz DSA. Nach Auffassung der Kommission hat Temu die Risiken im Zusammenhang mit illegalen Produkten auf seiner Plattform nicht ausreichend ermittelt, analysiert und bewertet.

Der DSA verpflichtet sehr große Online-Plattformen dazu, systemische Risiken für Verbraucher, Sicherheit und Grundrechte regelmäßig zu prüfen und wirksam zu begrenzen. Dazu gehört auch, dass Plattformen Risiken durch unsichere oder nicht konforme Produkte ernst nehmen und geeignete Maßnahmen dagegen ergreifen. Der Fall Temu zeigt, dass die EU ihre neuen Regeln für digitale Plattformen zunehmend konsequent durchsetzt.

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Vorschlag für das Chip-Gesetz 2.0

Die Europäische Kommission hat am 3. Juni 2026 den Vorschlag für ein Chip-Gesetz 2.0 vorgestellt. Ziel ist es, Europas digitale Souveränität zu stärken und die Abhängigkeit von Drittstaaten bei wichtigen Schlüsseltechnologien zu verringern. Im Mittelpunkt stehen dabei Halbleiter, die für Smartphones, Autos, Rechenzentren, Medizintechnik, Industrieanlagen und Künstliche Intelligenz unverzichtbar sind.

Das neue Chip-Gesetz baut auf dem ersten European Chips Act auf, geht aber darüber hinaus. Künftig soll nicht nur der Bau neuer Chipfabriken im Zentrum stehen, sondern die gesamte Wertschöpfungskette: Forschung, Rohstoffe, Chipdesign, Produktion, Fachkräfte, Infrastruktur und die Nachfrage nach europäischen Halbleitern. Damit reagiert die EU auch auf die Erfahrung, dass einzelne Großprojekte allein nicht ausreichen, um Europas Position im globalen Halbleitermarkt dauerhaft zu stärken.

Für Sachsen und Dresden ist der Vorschlag besonders wichtig. Der Dresdner Halbleiterstandort mit Unternehmen wie Infineon, GlobalFoundries, Bosch und ESMC/TSMC gehört zu den zentralen Mikroelektronikregionen Europas. Wenn das Chip-Gesetz 2.0 künftig auch bestehende Werke, Designprojekte, Infrastruktur und Lieferketten stärker unterstützt, könnte Silicon Saxony davon besonders profitieren.

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Parlament billigt neues EU-System zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen

Das Europäische Parlament hat am 17. Juni Änderungen an der EU-Politik zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen gebilligt, die sich ohne Aufenthaltsrecht in der EU aufhalten. Ziel der neuen Vorschriften ist es, Rückführungsverfahren innerhalb der EU zu vereinfachen und zu beschleunigen. Gleichzeitig sollen Grundrechte, das Völkerrecht, der Grundsatz der Nichtzurückweisung sowie das Verbot von Kollektivausweisungen weiterhin gewahrt bleiben.

Künftig sind Personen mit einem Rückführungsbescheid verpflichtet, mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten und die EU zu verlassen. Zur Vorbereitung der Rückführung können Mitgliedstaaten nach einer Einzelfallprüfung Maßnahmen wie Meldepflichten, die Verpflichtung zum Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder in bestimmten Fällen auch Inhaftierung anordnen, etwa bei Fluchtgefahr, fehlender Kooperation oder einem Sicherheitsrisiko. Zudem sieht das neue System vor, dass Rückführungen auf Grundlage von Abkommen mit Drittstaaten auch in sogenannte Rückführungszentren außerhalb der EU möglich sein können, sofern Menschenrechte, Völkerrecht und der Grundsatz der Nichtzurückweisung eingehalten werden.

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35 Jahre Deutsch-Polnischer Nachbarschaftsvertrag

Vor 35 Jahren, am 17. Juni 1991, unterzeichneten Deutschland und Polen in Bonn den Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Unterzeichnet wurde er vom damaligen polnischen Ministerpräsidenten Krzysztof Bielecki und Bundeskanzler Helmut Kohl. Der Vertrag bildet bis heute eine wichtige Grundlage der deutsch-polnischen Beziehungen.

Historisch markierte der Vertrag einen Neuanfang nach der konfliktreichen gemeinsamen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und der deutschen Wiedervereinigung wurden Deutschland und Polen direkte Nachbarn; zuvor hatte bereits der deutsch-polnische Grenzvertrag die gemeinsame Grenze endgültig bestätigt. Im Nachbarschaftsvertrag bekannten sich beide Staaten zu Frieden, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und enger Zusammenarbeit.

Seitdem haben sich die Beziehungen weiterentwickelt, besonders durch Polens NATO-Beitritt 1999 und den EU-Beitritt 2004. Gleichzeitig waren die deutsch-polnischen Beziehungen in den vergangenen Jahren immer wieder von politischen Spannungen geprägt. Gerade deshalb bleibt der Vertrag aktuell: Er erinnert daran, dass gute Nachbarschaft nicht selbstverständlich ist, sondern durch Austausch, Vertrauen und Zusammenarbeit immer wieder neu gestärkt werden muss.

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Millionenförderung von der EU für Spitzenforschende in Dresden

Der Europäische Forschungsrat hat die neuen ERC Advanced Grants vergeben. Diese Förderlinie richtet sich an etablierte Spitzenforschende mit herausragender wissenschaftlicher Leistungsbilanz und gehört zu den renommiertesten Forschungsförderungen der Europäischen Union. Die Grants sind mit jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro über fünf Jahre dotiert und ermöglichen besonders anspruchsvolle, risikoreiche und innovative Forschung.

In Sachsen erhalten drei Forschende eine solche Förderung: Prof. Dr. Stephan Grill vom Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik in Dresden, Prof. Dr. Anton Wallner vom Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf und Prof. Dr. Beate Escher vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig. Damit profitieren insbesondere Dresden und die sächsische Forschungslandschaft von EU-Mitteln für wissenschaftliche Exzellenz.

Die geförderten Projekte zeigen die große Bandbreite europäischer Spitzenforschung. Stephan Grill untersucht, wie DNA-Sequenzen die Struktur des Zellkerns beeinflussen und welche Bedeutung das für Entwicklung und Krankheiten haben kann. Anton Wallner erforscht anhand von Mondproben, Tiefseeboden und Eisbohrkernen Spuren kosmischer Explosionen der vergangenen Millionen Jahre. Die Förderung stärkt damit nicht nur einzelne wissenschaftliche Karrieren, sondern auch den Forschungsstandort Sachsen insgesamt.

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Ausblick Juli: EU und Vereinigtes Königreich beraten über Neustart der Beziehungen

Am 22. Juli wollen die Europäische Union und das Vereinigte Königreich bei einem Gipfeltreffen über eine engere Zusammenarbeit nach dem Brexit beraten. Im Mittelpunkt steht ein geplantes dreiteiliges Abkommen, das nach Angaben des britischen Ministers für EU-Beziehungen, Nick Thomas-Symonds, die Beziehungen zwischen London und Brüssel neu beleben soll.

Vorgesehen sind Vereinbarungen zum Abbau von Handelshemmnissen im Agrar- und Lebensmittelbereich, zur Rückkehr des Vereinigten Königreichs in den europäischen Strombinnenmarkt sowie zu einem Jugendmobilitätsprogramm mit Sondervisa für junge Europäer:innen und Brit:innen. Besonders das Jugendmobilitätsprogramm galt in den Verhandlungen lange als schwierig, da beide Seiten über Begrenzungen bei Zahl und Aufenthaltsdauer der Teilnehmenden diskutierten.

Für beide Seiten geht es darum, praktische Folgen des Brexits abzumildern, wirtschaftliche Zusammenarbeit zu erleichtern und jungen Menschen wieder mehr Möglichkeiten für Studium, Arbeit und Reisen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu eröffnen.