
EU-Haushalt 2028-2034: es wird verhandelt
Mit dem am 16. Juli 2025 vorgestellten Vorschlag für den neuen EU-Haushalt hat die Europäische Kommission eine deutlich veränderte Prioritätensetzung für die Jahre 2028 bis 2034 vorgelegt. Der sogenannte Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) soll ein Gesamtvolumen von rund zwei Billionen Euro umfassen und damit deutlich über dem derzeitigen Rahmen für 2021 bis 2027 liegen, der bei rund 1,2 Billionen Euro (ohne Corona-Sondermittel) lag.
Während der Haushalt traditionell stark auf landwirtschaftliche Förderung und den regionalen Ausgleich ausgerichtet war, rücken nun Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität in den Fokus. Deutlich erhöht werden sollen unter anderem die Ausgaben für Verteidigung (von rund 25 Milliarden Euro auf mehr als 130 Milliarden Euro) sowie für Forschung und Innovation (z. B. im Rahmen von „Horizont Europa“).
Gleichzeitig sollen die klassischen Säulen des EU-Haushalts reduziert werden: Für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sind künftig nur noch etwa 300 Milliarden Euro vorgesehen (gegenüber ca. 386 Mrd. € zuvor), für die Kohäsionspolitik (Strukturfonds für ärmere Regionen) etwa 218 Milliarden Euro (gegenüber über 370 Mrd. € in der laufenden Periode). Diese Verschiebung stößt insbesondere bei regionalen Akteuren auf Kritik. Der Ausschuss der Regionen warnt vor einer zunehmenden „Re-Nationalisierung“ und Zentralisierung der europäischen Finanzarchitektur (AdR, 2025.)
Auch die Einnahmeseite soll sich grundlegend ändern: Die Kommission schlägt mehrere neue EU-Eigenmittel vor. Dazu zählen etwa eine Abgabe auf Elektroschrott, eine Tabaksteuer sowie eine Unternehmensabgabe auf Großkonzerne mit einem Jahresumsatz über 100 Millionen Euro. Die Kommission erhofft sich dadurch zusätzliche Einnahmen von über 30 Milliarden Euro jährlich, die unabhängig von den nationalen Haushalten fließen würden.
Der Verhandlungsprozess ist allerdings noch am Anfang. In den kommenden Monaten muss der Vorschlag mit den Mitgliedstaaten im Rat der EU und dem Europäischen Parlament abgestimmt werden. Für den MFR ist Einstimmigkeit im Rat erforderlich – jedes Mitgliedsland hat ein Vetorecht. Die Kommission plant, den Rahmen bis spätestens Ende 2027 zu verabschieden.