Was ist passiert in der EU: Der Wochenrückblick in der KW42
EU startet Luftbrücke für humanitäre Hilfe im Gazastreifen
Nach dem brutalen Terroranschlag der Hamas-Terroristen auf Israel, der eine katastrophale humanitäre Lage für die Bevölkerung des Gazastreifens nach sich gezogen hat, verstärkt die EU ihre Soforthilfe für das palästinensische Volk weiter.
Die humanitäre Hilfe der EU wird ausschließlich über registrierte humanitäre Hilfsorganisationen bereitgestellt, darunter UN-Einrichtungen, internationale Nichtregierungsorganisationen (NROs) und internationale Organisationen wie das Rote Kreuz bzw. der Rote Halbmond. Partnerorganisationen müssen höchste Standards wie unter anderem strenge Berichterstattungspflichten einhalten und unterliegen der Überwachung und Inspektion durch EU-Experten für humanitäre Hilfe.
Stationäre Grenzkontrollen im sächsischen Dreiländereck gestartet
Obwohl im Schengen-Raum eigentlich das Prinzip der offenen Binnengrenzen gilt, haben aktuell mehrere Staaten Grenzkontrollen notifiziert. Frankreich hat etwa unter Verweis auf Terror-Risiken und irreguläre Migration über die zentrale Mittelmeerroute und die sogenannte Balkanroute Kontrollen an seinen Grenzen zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, Italien, Spanien und der Schweiz beantragt. Die Franzosen kontrollieren aber nicht überall rund um die Uhr, sondern eher punktuell und lageangepasst. So ähnlich soll es künftig auch an den Grenzen Deutschlands zu Tschechien, Polen und der Schweiz laufen.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte in den vergangenen Monaten immer wieder stationäre Grenzkontrollen gefordert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte nach langem Zögern nun doch stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission angemeldet. Nach Angaben ihres Ministeriums in Berlin begründete sie diesen Schritt mit der Begrenzung der irregulären Migration und einer noch stärkeren Bekämpfung der Schleusungskriminalität.
Die Entscheidung werde zunächst für zehn Tage wirksam, die Notifizierung könne bis zu insgesamt zwei Monaten verlängert werden.
Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn zuvor die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Zurückweisungen kommen aber nur in relativ wenigen Fällen zur Anwendung, etwa wenn ein Ausländer mit einer Einreisesperre belegt ist oder wenn er keinen Asylantrag stellt.
Kritik kam dagegen von der sächsischen Europaabgeordneten der Grünen, Anna Cavazzini. Sie forderte die EU-Kommission auf, die Pläne nicht zu genehmigen. „Denn stationäre Grenzkontrollen aufgrund von Migrationsbewegungen verstoßen gegen EU-Recht“, sagte Cavazzini. Es drohten nicht nur Staus. Offene Binnengrenzen seien eine große Errungenschaft der EU. Es brauche Solidarität unter Nachbarn und europäische Lösungen.
„Klar ist auch: Wir wollen schnellstmöglich zurück zu Binnengrenzen, an denen wir nicht kontrollieren müssen“, betonte Faeser. Dafür sei es notwendig, die Verhandlungen zu einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems mit einem umfassenden EU-Außengrenzschutz erfolgreich abzuschließen.
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