 
			Was ist passiert in der EU? Der Rückblick: Oktober 2025
 
			35. Tag der deutschen Einheit – 35 Jahre in der EU für die ostdeutschen Länder
Mit der deutschen Wiedervereinigung heute vor 35 Jahren traten die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR auch in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ein, die Vorgängerin der heutigen EU – ohne Beitrittsverhandlungen oder Vorbedingungen. An der Entwicklung Ostdeutschlands hat sich Europa seitdem maßgeblich beteiligt, unter anderem über milliardenschwere Förderung aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Fonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) und über Direktzahlungen im Rahmen der Europäischen Landwirtschaftspolitik. Heute sind die ostdeutschen Bundesländer fest eingebunden in das geeinte Europa – die EU ist der größte Exportmarkt für ihre Unternehmen und sichert Millionen Arbeitsplätze. Weit über hunderttausend junge Menschen aus den ostdeutschen Bundesländern haben mit europäischen Bildungsprogrammen ihre Aus- oder Weiterbildung oder ihr Studium teilweise oder ganz in anderen EU-Mitgliedstaaten absolviert. Herausragende Forscherinnen und Forscher aus Ostdeutschland arbeiten in europäischen Verbünden gemeinsam an Zukunftsfragen und werden dabei von EU-Förderprogrammen unterstützt. Mehr zu „Europa vor Ort“ in allen deutschen Bundesländern finden Sie hier.
 
			EU-Einreise-/Ausreisesystem startet schrittweise ab dem 12. Oktober
Ab dem 12. Oktober beginnen die Mitgliedstaaten mit der Einführung von Europas neuem digitalen Grenzsystems an ihren Außengrenzen, dem Einreise-/Ausreisesystem EES. Das EES ist ein vollständig digitales System für die Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern, die für Kurzaufenthalte in 29 europäische Länder reisen, einschließlich der assoziierten Schengen-Staaten. Es wird biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Gesichtsbilder und andere Reiseinformationen erfassen. Mit dem EES wird das Abstempeln von Reisepässen schrittweise ersetzt. Die sechsmonatige Einführungsphase gibt Mitgliedstaaten, Reisenden und Unternehmen Zeit, sich an das neue System anzupassen.
Das EES wird die Verwaltung der Grenzen modernisieren und verbessern. Es wird zuverlässige Daten über Grenzübertritte liefern und systematisch Aufenthaltsüberzieher sowie Fälle von Dokumenten- und Identitätsbetrug aufdecken. Somit trägt EES dazu bei, irreguläre Migration zu verhindern und die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Darüber hinaus wird durch den verstärkten Einsatz automatisierter Grenzkontrollen das Reisen für alle reibungsloser und sicherer. Das neue System entspricht den höchsten Standards für den Schutz von Daten und Privatsphäre und gewährleistet, dass die persönlichen Daten der Reisenden geschützt bleiben.
Ab dem 12. Oktober werden die Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von sechs Monaten schrittweise mit der Einführung des EES beginnen. Die Grenzbehörden werden die Daten von Drittstaatsangehörigen, die die Grenzen überschreiten, schrittweise registrieren. Am Ende dieses Zeitraums wird das EES an allen Grenzübergangsstellen vollständig eingesetzt.
Während der schrittweisen Einführung können die Mitgliedstaaten entscheiden, an welchen Grenzübergangsstellen sie mit der Einführung des Systems beginnen wollen und wann. So können die Mitgliedstaaten die Vorteile des neuen Systems nutzen und gleichzeitig sicherstellen, dass sich die Grenzbehörden, das Transportgewerbe und die Reisenden auf die neuen Verfahren einstellen können. 
Das EES ist Teil des EU-Pakets „Intelligente Grenzen“, mit dem das Management der EU-Außengrenzen durch den Einsatz modernster Technologien und innovativer Lösungen verbessert werden soll. Das Paket umfasst das EES, das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) und eine erweiterte und stärker harmonisierte Nutzung der von den Mitgliedstaaten genutzten Systeme der automatischen Grenzkontrolle (ABC). Zusammen werden diese Systeme allen Reisenden in die und aus der EU ein effizienteres, sichereres und bequemeres Reiseerlebnis ermöglichen
 
			Mehr Verkehrssicherheit durch modernisierte EU-Fahrvorschriften
Das Parlament hat überarbeitete EU-Führerscheinvorschriften angenommen, die Bestimmungen für Fahranfänger, den digitalen Führerschein und die Aberkennung der Fahrerlaubnis vorsehen.
Neue Ausbildungsanforderungen
Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Prüflinge bei der Fahrprüfung nachweisen, dass sie die Gefahren des toten Winkels und die Funktionsweise von Fahrerassistenzsystemen kennen, Türen sicher öffnen können und über die Ablenkungsgefahr durch die Handynutzung Bescheid wissen. Die Abgeordneten setzten sich dafür ein, dass bei künftigen Ausbildungen und Prüfungen mehr Gefahrenbewusstsein mit Blick auf Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, Radfahrerinnen und Radfahrer und andere gefährdete Verkehrsteilnehmende geschaffen wird.
Gültigkeit und Gesundheitschecks
Pkw- und Motorradführerscheine sollen 15 Jahre gültig sein. Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeitsdauer jedoch auf zehn Jahre verkürzen, wenn der Führerschein auch als Personalausweis dient. Führerscheine für Lkw und Busse sind fünf Jahre gültig. Für Fahrerinnen und Fahrer ab 65 Jahren können die EU-Staaten die Gültigkeitsdauer verkürzen. Ziel ist es, dass diese Führerscheininhaberinnen und -inhaber häufiger ärztliche Untersuchungen bzw. Auffrischungskurse wahrnehmen.
Vor der erstmaligen Ausstellung eines Führerscheins oder bei der Beantragung einer Verlängerung sollte eine Gesundheitsprüfung erfolgen – inklusive Sehtest und Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems. Die EU-Mitgliedstaaten können die ärztliche Untersuchung für Autofahrerinnen und Autofahrer oder Motorradfahrerinnen und -fahrer durch Selbsteinschätzungsformulare oder andere auf nationaler Ebene entwickelte Bewertungssysteme ersetzen.
Fahranfänger und begleitetes Fahren
Erstmals sehen die EU-Vorgaben eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer vor. Für sie gelten strengere Regeln und schwerere Strafen, wenn sie unter Alkoholeinfluss fahren, die Gurtpflicht missachten oder die Kinderrückhaltesysteme nicht nutzen.
Außerdem können Jugendliche bereits mit 17 Jahren einen Pkw-Führerschein (Klasse B) erwerben, dürfen jedoch bis zu ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erfahrenen Fahrerin bzw. eines erfahrenen Fahrers fahren.
Um dem Mangel an Berufskraftfahrerinnen und -fahrern entgegenzuwirken, sollen künftig 18-Jährige mithilfe der neuen Vorschriften einen Lkw-Führerschein (Klasse C) und 21-Jährige einen Busführerschein (Klasse D) machen dürfen, sofern sie einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorweisen können. Ohne einen solchen Nachweis dürfen diese Fahrzeuge erst ab einem Alter von 21 bzw. 24 Jahren gefahren werden.
Digitaler Führerschein
Nach den neuen Vorschriften soll der digitale Führerschein schrittweise zum neuen Standardformat für Führerscheine in der EU werden und über das Mobiltelefon abrufbar sein. Die Abgeordneten stellten jedoch sicher, dass es nach wie vor möglich ist einen physischen Führerschein zu beantragen, der unverzüglich und in der Regel innerhalb von drei Wochen ausgestellt werden sollte.
Aberkennung der Fahrerlaubnis
Wird der Führerschein im Ausland entzogen, ausgesetzt oder eingeschränkt, wird dies dem EU-Staat gemeldet, der ihn ausgestellt hat. Ziel ist es, rücksichtsloses Fahren im Ausland einzudämmen und Strafen auch über Grenzen hinweg durchzusetzen. Die nationalen Behörden müssen einander unverzüglich unterrichten, wenn sie jemandem die Fahrerlaubnis aufgrund besonders schwerer Verkehrsdelikte entziehen. Dazu zählen Alkohol oder Drogen am Steuer, die Verwicklung in einen tödlichen Verkehrsunfall oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (etwa die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 50 km/h).
 
			Kommission legt Fahrplan für Generationenwechsel in der Landwirtschaft vor
Die Landwirtschaft in Europa steht vor einer großen Herausforderung: einer alternden Bevölkerung. Dabei sind junge Landwirtinnen und Landwirte entscheidend für die Ernährungssicherheit der EU und einen lebendigen ländlichen Raum. Um diesem Missverhältnis entgegenzuwirken, hat die Kommission eine Strategie für den Generationswechsel in der Landwirtschaft vorgelegt, die darauf abzielt, junge Landwirtinnen und Landwirte zu unterstützen und mehr Menschen für diesen Beruf zu gewinnen.
Derzeit liegt das Durchschnittsalter in der EU-Landwirtschaft bei 57, und nur 12 % sind jünger als 40 Jahre. Damit die Landwirtschaft zukunftssicher und attraktiv bleibt, müssen jungen Menschen die richtigen Voraussetzungen geboten werden, um ihr Leben und ihre Karriere in ländlichen Gebieten aufzubauen. Diese neue Strategie enthält einen klaren Fahrplan, wie dies erreicht werden kann, mit dem Ziel, den Anteil junger Landwirtinnen und Landwirte in Europa bis 2040 zu verdoppeln. 
Dafür wurden fünf zentrale Ansatzpunkte identifiziert: Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen, Finanzierung, Qualifikationen, faire Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten und Unterstützung bei der Nachfolge. Zu den konkreten Initiativen gehören:
• die Einführung eines „Starterpakets“ für Junglandwirtinnen und -landwirte im Zuge der nächsten Gemeinsamen Agrarpolitik, einschließlich eines Pauschalbetrags von bis zu 300 000 EUR, um ihnen den Einstieg und die Etablierung in diesem Sektor zu erleichtern
• die gezieltere Ausrichtung von Mitteln zugunsten von Junglandwirtinnen und landwirten
• die Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank, um den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern
• die Erleichterung der Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger durch eine europäische Bodenbeobachtungsstelle, die Landwirtinnen und Landwirten den Zugang zu verfügbarem Land erleichtert, die Hofnachfolge unterstützt, fundierte politische Entscheidungen fördert und Landspekulationen verhindert
• der Aufruf an Junglandwirtinnen und landwirte, sich an Erasmus für junge Unternehmer zu beteiligen, damit sie bewährte landwirtschaftliche Verfahren im Ausland erlernen oder ihre Einnahmen durch neues Wissen zu anderen Sektoren diversifizieren können
• die Förderung guter Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten bei gleichzeitiger Unterstützung der lokalen Entwicklung und der Einbeziehung von jungen Menschen und Frauen
• die Kofinanzierung von Vertretungsdiensten, die Landwirtinnen und Landwirte bei Krankheit, Urlaub oder Pflege ersetzen, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu verbessern
Die Strategie wird auf mehreren Ebenen umgesetzt, und zwar durch die derzeitige und künftige Gemeinsame Agrarpolitik, ergänzende EU-Strategien, Initiativen von Interessenträgern und nationale Maßnahmen.
Der Erfolg dieser Strategie hängt maßgeblich von den Bemühungen auf nationaler Ebene ab. Aus diesem Grund fordert die Kommission die EU-Länder auch nachdrücklich auf, mindestens 6 % ihrer Agrarausgaben in Maßnahmen zur Förderung des Generationswechsels zu investieren. Außerdem sieht die Strategie vor, dass bis 2028 nationale Strategien entwickelt werden, die sich mit den Herausforderungen befassen und Fördermaßnahmen für Junglandwirt:innen.
 
			Europa-Kneipen-Quiz mit Anna Cavazzini
It’s QUIZ TIME! Europe united – ist kein Fußballclub, sondern das Motto des KNEIPENQUIZ. Es ist Zeit für eine große grüne Quizshow!
Bist du dabei? Melde dich jetzt hier an!
Auf dich und dein Team warten knifflige Fragen, spannende Gespräche und tolle Preise. Die Frage ist, könnt ihr bestehen, wenn es ums Rätseln geht? Sicher wisst ihr ja:
✅️alle Mitgliedsstaaten der EU
✅️die Europa-Hymne auswendig
✅️und wisst, wer die Kulturhauptstädte Europas 2026 sind
Nein!? Macht nichts, denn danach werden wir natürlich nicht fragen! In unserer Quizshow gilt: Wissen hilft nur bedingt – Teamarbeit, Kreativität und Rategeschick sind ebenso gefragt.
Datum: Freitag, 07. November 2025
Uhrzeit: ab 18 Uhr
Ort: Nerdpol Café, Bautzner Straße 53, 01099 Dresde
Herzliche Einladung!
